Teilstationäre Behandlung steht für Krankenhaus- oder Klinikleistungen, welche eine regelmäßige Verweildauer von unter 24 Stunden vorsehen. Vorrangig wird eine teilstationäre Behandlung in Tages- oder Nachtkliniken erbracht. Der Patient wird hierbei während einer Frist von unter 24 Stunden als Patient durch die behandelnde Einrichtung ärztlich versorgt. Gleichfalls sind Patienten mit in die Verpflegung des Krankenhauses bzw. der Klinik einbezogen.
Private Krankenversicherungen berechnen die teilstationäre Unterbringung tariflich wie eine reguläre stationäre Behandlung. Abweichend hierzu besteht jedoch kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld oder vergleichbare Leistungen, die aus einer stationären Behandlung resultieren. . Insbesondere Operationen und Entbindungen, welche ambulant durchgeführt werden, gelten im Regelfall nicht als teilstationäre Behandlung.