
PKV für Beamte - Businessman with the notebook 3 © Ambrozjo
Für Beamte besteht keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie können zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse frei entscheiden. Dabei ist die Höhe der Besoldung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kasse unerheblich.
Für Beamte besteht ein Anspruch auf Beihilfe für ärztliche Behandlungskosten seitens ihres Dienstherren. Der Dienstherr trägt im Regelfall 50 bis 80 Prozent aller anfallenden Behandlungskosten. Durch einen verbeamteten Versicherungsnehmer ist also nur der verbleibende Anteil der Behandlungskosten zu tragen. Die private Krankenversicherung stellt für Beamte und Anwärter somit eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse dar.
Entscheiden sich Beamte gegen die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung und werden stattdessen freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, besteht allerdings kein Beihilfeanspruch gegenüber dem Dienstherren. Gesetzlich ist geregelt, dass Beamte zwar einen Anspruch auf Beihilfe, jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung haben. Beamte die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden sparen somit gegenüber gesetzlich versicherten Beamten etwa 50 Prozent der Ausgaben für eine Krankenversicherung.