Krankenversicherungspflicht besteht in Deutschland seit Jahresbeginn 2009. Jede Person ist verpflichtet, für sich selbst und eigene minderjährige Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. Somit müssen sich seit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht auch Selbständige, Beamte und besserverdienende Arbeitnehmer zwangsläufig versichern. Waren diese zuvor nicht in einer gesetzlichen Kasse versichert, ist ausschließlich die private Krankenversicherung für einen entsprechenden Versicherungsschutz zuständig.
Vor Versicherungsbeginn führen private Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung durch. Erfüllt die zu versichernde Person bestimmte Kriterien nicht, kann die private Krankenkasse die Aufnahme innerhalb eines regulären Tarifes verweigern. Zur Aufnahme in einem Basistarif ist die private Krankenversicherung jedoch zwangsläufig verpflichtet – besondere versicherungsrechtliche Ausnahmefälle ausgenommen.

