
Krankentagegeld für privat Versicherte - colorful pills © chirnoaga
Die Krankentagegeldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung von Selbständigen und Arbeitnehmern gegen Verdienstausfall. Auch als Krankengeldversicherung bezeichnet, schützt diese Versicherung vor Einkommensverlusten infolge krankheits- bzw. unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Während Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse einen generellen Leistungsanspruch auf Krankengeld für längstens 72 Wochen haben, besteht dieser Anspruch bei Privatversicherten nicht. Versicherte privater Krankenversicherungen legen mit Abschluss eines bestimmten Versicherungstarifes fest, in welcher Höhe und in welchen Leistungsfällen das Krankengeld durch den Versicherer ausgezahlt wird. Auch Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, müssen etwaige Krankengeldleistungen dort mit der Wahl des Tarifes vereinbaren.
Versicherte der privaten Krankenversicherungen können einen Ausfall des monatlichen Nettoeinkommens bis 100 Prozent versichern. In den Genuss dieser Leistungshöhe kommen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Ihnen stehen lediglich 70 Prozent des letzten Bruttogehalts bzw. höchstens 90 Prozent des vorhergehenden Nettoeinkommens zu. Dennoch können auch gesetzlich Versicherte eine entstehende Differenz zum regulären Einkommen über ein private Krankentagegeldversicherung zusätzlich absichern.

