Bei einer Entziehungsmaßnahme handelt es sich um die Entwöhnung von Genussmitteln, die eine Sucht ausgelöst haben. Suchtmittel sind Drogen, Alkohol, Medikamente. Die privaten Krankenversicherungen zahlen Ihre versicherten Leistungen auch bei Folgen aus dieser Suchterkrankung, ebenso wie bei Folgen aus einem Unfall, der durch die Sucht verursacht wurde.
Offiziell werden allerdings keine Leistungen (Krankheitskosten / Krankenhaustagegeld) gezahlt, bei der Entziehungsmaßnahme selbst und eventuellen Entziehungskuren. Inzwischen haben aber viele Versicherer diese Regelung freiwillig abgesetzt und erstatten die Kosten von Entziehungsmaßnahmen und Kuren, zum Teil vertraglich vereinbart. Dies geschieht aber nur, da die Langzeitfolgen mehr Kosten verursachen würden, als die Maßnahme selbst.