Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung werden für die Private Krankenversicherung einige Änderungen stattfinden. Damit befindet sich die private Krankenversicherung im Umbruch. Der Gesetzgeber hat für die privaten Krankenversicherungen die Einführung eines Basistarifes und auch die Portabilität von
Altersrückstellungen beschlossen. Mit der Einschränkung der Wechselmöglichkeit für Arbeitnehmer in private Krankenversicherungen soll eine Abwanderung von der gesetzlichen in die privaten Krankenversicherungen gemindert werden.
Mit der Einführung eines Basistarifes in der privaten Krankenversicherung werden auch die monatlichen Prämien der privaten Krankenversicherung steigen. Hierbei ist fraglich ob in die Anbieter von privaten Krankenversicherungen weiterhin ihre bestehende Attraktivität für die entsprechenden Personenkreise aufrecht erhalten können, oder ob dann die Versicherungsnehmer wieder in die gesetzlichen Krankenversicherungen abwandern, weil diese günstiger sind.
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung löst den Standardtarif ab. Der Gesetzgeber will damit ein bezahlbares Angebot in den privaten Krankenversicherungen darstellen und für Bestandsversicherte eine Wechseloption durch normierte Altersrückstellungen schaffen. Dieser Basistarif ist vergleichbar mit den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch soll eine soziale Sicherung der Versicherungsnehmer erfolgen, weil grundsätzlich der Basistarif angeboten werden soll.
Die größte Veränderung stellt die Portabilität von Alterungsrückstellungen dar. Dabei soll sowohl bei einem Tarifwechsel, als auch bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens die Altersrückstellungen übertragen des Versicherungsnehmers werden.
Für Arbeitnehmer ist in der Regel ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Anbieter einer privaten Krankenversicherung nicht möglich. Dies ist Selbständigen und ähnlichen Personengruppen vorbehalten. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze in drei Folgejahren überschritten haben können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln.


