Die Auslandsversicherung ist eine private Versicherung aus dem Bereich der Krankenversicherung. Auch als Auslandsreisekrankenversicherung bezeichnet, übernimmt diese die Behandlungs- und Transportkosten, wenn Versicherte im Ausland erkranken oder verunfallen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur in den Ländern, die mit der BR Deutschland ein so genanntes Versicherungsabkommen geschlossen haben. Gerade mit Ländern außerhalb Europas bestehen derartige Abkommen häufig nicht. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte, dass sie im Fall von Krankheit oder Unfall in einem Land ohne Abkommen für alle Behandlungs- und Transportkosten selbst aufkommen müssen. Hier bietet die Auslandversicherung die Möglichkeit, unabschätzbare Risiken abzusichern.
Auch wenn ein entsprechendes Versicherungsabkommen besteht, macht die Auslandsversicherung gerade für gesetzlich Versicherte Sinn. Denn im Rahmen der Abkommen ist nur die Übernahme der Behandlungskosten im Ausland geregelt. Ein Transport des Erkrankten oder Verletzten in sein Heimatland ist über das jeweilige Abkommen nicht abgesichert.

