Die Antragsbindefrist besteht normalerweise nur bei Neuverträgen. Grundsätzlich gilt die Antragsbindefrist einen Monat. Dieser Monat startet nachdem die 14 tägige Widerrufsfrist, innerhalb der der Antragssteller seinen Anspruch auf Widerruf nutzen kann, endet. Innerhalb der Antragsbindefrist steht es dem Versicherer frei, ob er den Antrag des Versicherungsnehmers annimmt oder nicht. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er in dieser Frist an den Antrag gebunden ist. Die Annahme des Versicherers erfolgt mit dem Zusenden des Versicherungsscheins an den Antragsteller.